Liegt eine EU-Betriebserlaubnis vor, so reicht die Eintragung in die Genehmigungsdatenbank aus. Als Nachweis für eine bestehende EU-Betriebserlaubnis gelten die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (auch bekannt als COC-Papier), ein (ausländischer) Datenauszug, der ausländische Typenschein oder eine ausländische Zulassungsbescheinigung, aus der eindeutig das Erstzulassungsdatum und das letzte Kennzeichen (wenn es schon einmal angemeldet war) hervorgeht (besteht die Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen, dann müssen beide Teile vorliegen).
Besteht keine EU-Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, dann benötigt man eine Einzelgenehmigung durch die für den Wohnsitz des Besitzers zuständige Landesprüfstelle. Das Fahrzeug ist dabei in der Regel vorzuführen und muss dabei den Baujahrsvorschriften des österreichischen Kraftfahrrechts bzw. den EU-Vorschriften entsprechen.
Unabhängig davon, ob eine EU-Betriebserlaubnis besteht oder nicht, müssen anzeige- und genehmigungspflichtige Änderungen durch die Landesprüfstelle in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden.
ACHTUNG: Es kann nur für einen BMW ab dem Baujahr 1996 und MINI ab dem Baujahr 2001 eine Eintragung in die Genehmigungsdatenbank durchgeführt werden!
Benötigte Dokumente:
- COC-Papier
- Ausländischer Datenauszug
- Ausländischer Typenschein oder ausländische Zulassungsbescheinigung
- Bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre muss der Kunde bei der Zulassungsstelle eine §57a- oder gleichwertige ausländische Überprüfung vorlegen. Für die Einbringung in die Genehmigungsdatenbank ist dies nicht notwendig.
- Lichtbildausweis
Der Vorgang hier bei uns im Haus dauert etwa 30 Minuten und kostet € 180,- + € 42,- Spesen (inkl. MwSt.)
Gerne kümmern wir uns um Ihre Eintragung in die Genehmigungsdatenbank. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns vor Ort unter +43 2233 52365 oder per E-Mail.
Das genehmigte Datenblatt wird in der Regel innerhalb von 3-4 Werktagen an Sie verschickt. Danach müssen Sie beim Finanzamt die NOVA entrichten, hierfür nehmen Sie bitte alle Dokumente mit. Erst danach können Sie das Fahrzeug in Österreich zulassen.