Kommen Sie mit folgenden Dokumenten im Original bei uns vorbei:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (Erklärung siehe untenstehend)
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige
- Zulassungsschein
- Führerschein oder Reisepass
Wir stellen eine Anfrage inkl. o. a. Dokumente an BMW Austria und verständigen Sie, sobald das Duplikat bei uns zur persönlichen Abholung bereit steht.
Im Regelfall werden ca. 3-4 Wochen zur Erzeugung des Duplikats benötigt.
Kosten: € 180,- + € 42,- Spesen (inkl. MwSt.)
Bitte beachten Sie, dass wir bei ausländischen Fahrzeugen leider kein Duplikat des COC-Papiers anfordern können.
Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Behörde.
Für die Anforderung eines Duplikats beim Generalimporteur benötigen Sie eine Zustimmungserklärung der zuständigen Behörde - oft auch "Unbedenklichkeitsbescheinigung" genannt. Für die Ausstellung einer Zustimmungserklärung ist die Zulassungsbehörde zuständig, in der das Fahrzeug zugelassen ist oder war: Die Landespolizeidirektion, das Verkehrsamt in Wien, die Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat. Falls Sie nicht persönlich vorstellig werden können, ist es möglich, sich vertreten zu lassen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht auszustellen und von Ihrem Vertreter vorzulegen.
Für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige
- Vollmacht (wenn der Zulassungsbesitzer nicht persönlich kommt bzw. den zweiten Zulassungsbesitzer vertritt)
- Bestätigung Ihrer Versicherung (zumeist erforderlich)
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass Sie der Eigentümer des Fahrzeuges sind.
Kontaktieren Sie aber bitte vorab unbedingt die zuständige Behörde, oftmals gibt es regionale Unterschiede.